Rechtsprechung
BGH, 14.02.2012 - IX ZB 309/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Einlegung einer Erinnerung vor dem BGH durch einen vor dem BGH zugelassenen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 139 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 6 S. 1
Notwendigkeit der Einlegung einer Erinnerung vor dem BGH durch einen vor dem BGH zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 26.04.2011 - 4 IN 95/11
- LG Mannheim, 22.09.2011 - 4 T 61/11
- BGH, 02.01.2012 - IX ZB 309/11
- BGH, 14.02.2012 - IX ZB 309/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04
Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 14.02.2012 - IX ZB 309/11
Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).